Der Frühling hat begonnen und die Tage
werden länger.
Die beliebten Waldspaziergänge sind an der Tagesordnung.
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Kein offenes Feuer im Wald oder
Waldnähe (auch kein Grillen)
Es ist dort generell vom 01.03. bis 31.10. eines
Jahres verboten.
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In Waldgebieten nicht rauchen!
Rauchverbot im Wald vom 01.03. bis 31.10.
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Zufahrtswege zum Wald sind
freizuhalten
Feuerwehr und Rettungsdienst verlieren wertvolle
Sekunden, wenn Ihr Fahrzeug einen Weg blockiert.
Auch Sie selbst könnten einmal diese Hilfe
benötigen.
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Keine Autos mit Katalysator über
trockenes Gras abstellen.
Das Gras kann durch den heißen Katalysator leicht
entzündet werden
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Lassen Sie im Wald kein Glas
zurück
Wenn Sie Flaschen im Wald zurücklassen können diese
zu gefährlichen Brenngläsern werden und einen
Waldbrand entfachen.
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Sollte es dennoch zu einem Brand
im Waldgebiet kommen versuchen Sie den Brand nur zu
löschen wenn sie sich dabei nicht selbst gefährden.
In der Regel ist dieses nur bei kleineren
Bodenfeuern möglich.
Zur Brandbekämpfung Zweige mit gleichmäßigen
Streichbewegungen in Richtung Flammen „fegen“.
ACHTUNG: Niemals
mit den Zweigen auf das Feuer schlagen. Dieses kann
Funkenflug verursachen und zur Ausbreitung des
Brandes führen.
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Alarmieren Sie in jedem Fall die
Feuerwehr
Sehen Sie eine Rauchentwicklung oder ein Feuer im
Wald, informieren Sie schnellstens die Feuerwehr
über den NOTRUF 112
und lotsen Sie die Einsatzkräfte ggf. zur
Einsatzstelle